Wir sind ein Verein engagierter Sportschützen und lehnen jede Art von Extremismus und Diskriminierung egal in welcher Form ab!
Beitrags- und Gebührenordnung
des Schützenvereins Burg Stargard e.V.
gemäß § 16 (3) der Satzung
§ 1 Aufnahmegebühr
(1) Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben, wenn das aufgenommene Mitglied zum Zeitpunkt des Eintritts in den Verein noch nicht volljährig ist oder wenn bereits ein Haushaltsangehöriger Mitglied des Schützenvereins Burg Stargard e.V. ist.
(2) Die Gebühr für die Aufnahme als ordentliches Mitglied beträgt 250,- €, wenn bereits eine Mitgliedschaft in einem anderen Schützenverein bestand oder besteht.
(3) In anderen Fällen beträgt die Gebühr für die Aufnahme als ordentliches Mitglied 500,- €.
(4) Die Aufnahmegebühr ist innerhalb eines Monats nach Eintritt in den Verein zu entrichten.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
(1) Der Beitrag je Kalenderjahr beträgt:
a) 120,- € für erwachsene, ordentliche Mitglieder,
b) 60,- € für erwachsene, ordentliche Mitglieder, wenn bereits ein
Haushaltsangehöriger Mitglied ist,
c) 60,- € für minderjährige, ordentliche Mitglieder,
d) 0,- € für Ehrenmitglieder,
e) 0,- € für Fördermitglieder.
Der Jahresbeitrag ist bis zum 28. Februar jeden Jahres zu entrichten.
(1) Für angefangene Kalenderjahre beträgt der Beitrag für jeden angefangenen
Kalendermonat 1/12 des Jahresbeitrages. Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Eintritt, bzw. nach Beginn des Kalenderjahres zu entrichten.
(1) Der Vorstand kann auf begründeten Antrag das vorübergehende Ruhen derMitgliedschaft beschließen. Ruhende Mitglieder zahlen anstelle des Mitgliedsbeitrages eine Umlage in Höhe der Beiträge des Schützenvereins an Schützen- und Sportverbände.
§ 3 Vergütung für nicht geleistete Arbeitsstunden
Jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist dem Schützenverein gemäß § 7 (4) der Satzung in Höhe von 20,- € zu vergüten, soweit der Vorstand keine Befreiung zur Leistung von Arbeitsstunden gewährt hat. Die Vergütung ist bis zum 28. Februar des Folgejahres zu entrichten.
§ 4 Gebühren für Gastschützen
Standgebühr je Gastschütze 10,- €
Zielscheibe 0,50 €/St.
§ 5 Ausleihe von Waffen
Für die Ausleihe von vereinseigenen Waffen zahlen Gastschützen folgende Gebühren:
Schrotflinte 8,- €
Großkaliber-Kurzwaffe 8,- €
Luftdruck-Waffe 5,- €
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die zuvor gültige Beitragsordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.
Stefan Wockenfuss, Vorsitzender, Oliver Dieter, Schatzmeister
Der Schützenverein Burg Stargard e.V. wurde 1993 gegründet.